Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Online-Vermietungsplattform für Schiffe/Boote - mediamare Yachtcharter-Ankomst

Geltungsbereich

Für alle Produkte von mediamare Yachtcharter-Ankomst (nachfolgend Ankomst) an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit mediamare Yachtcharter-Ankomst, Inhaber: Tobias Morgenstern, Dorfstr. 24, 17440 Krummin, Handelsregister: HRB 22917 Stralsund 

Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgeführten Produkte ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (auch eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, damit Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Produkte in Besitz genommen haben bzw. Hütte.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Namen des Unternehmers, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse] mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; In keinem Fall wird Ihnen wegen dieser Rückzahlung eine Gebühr berechnet. 
- Ende der Widerrufsbelehrung –



Preise 

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

Zahlung 

Die Zahlung erfolgt wahlweise durch die vorgeschlagenen Zahlungsmethoden. 
Nach Zahlungseingang besteht der Vertrag.

Sachmängelgewährleistung

Ankomst haftet für Sachmängel gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff Bürgerliches Gesetzbuch.

Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

§1.
1. 
Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über die Online-Vermietungsplattform mediamare Yachtcharter-Ankomst zwischen dem Anbieter (im Folgenden „Ankomst“) und dem Mieter (im Folgenden „Chartergast“) abgeschlossen werden

2.
Vertragsgegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Schiffen und Booten, die auf der Plattform angeboten werden. Die genauen Einzelheiten der Vermietung, einschließlich Preis, Mietdauer und Ausstattung, sind in der jeweiligen Angebotsbeschreibung aufgeführt.

3. Vertragsschluss Der Vertrag kommt zustande, wenn der Chartergast das Angebot des Vermieters Ankomst durch eine Buchung annimmt. Ankomst bestätigt die Buchung per E-Mail. Jeder Vertrag besteht aus 2 Rechnungsnummern, die jeweils für die erste (30%) und die zweite (70%) Zahlung stehen.

4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen. Die Mietpreise sind in den jeweiligen Angeboten angegeben. Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden. 

5. Datenschutz Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§2.Vertragspartner. 
Der Chartervertrag wird im Auftrag des Schiffseigners zwischen Ankomst und dem Chartergast geschlossen und besteht mit Zahlungseingang. Beide Parteien stimmen damit den Chartervertragsbedingungen zu.
Verantwortlich für Technik/Wartung und Notdienste ist Tobias Morgenstern


§3.Nutzung
1 Die gewerbliche Nutzung, die Weitergabe an Dritte sowie die Teilnahme an Wettfahrten und ähnlichem ist nicht gestattet. Übergabe und Zielhafen ist die Marina Kröslin, oder der Naturhafen Krummin, soweit keine anderen Verabredungen getroffen wurden.

Der Charterpreis schließt ein: die Nutzung der Yacht und ihrer Ausrüstungen, sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung der Yacht (bei einigen Schiffen gibt es Abweichungen der Teil- oder Vollkaskoversicherung)  
Das Boot ist mit aktuellen Revierhandbüchern und -karten ausgestattet.
Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Der Chartergast verpflichtet sich eigenständig nochmals vor Törnantritt der übergebenen Sicherheitsausrüstung auf Vollständigkeit und ggf. Mängel zu überprüfen.


§4.Befähigung
Der Chartergast muss im Besitz des für die Yacht vorgeschriebenen amtlichen Führerscheines (SBF See) sein und diesen im Original während des Charterzeitraumes mit sich führen und die notwendigen Kenntnisse und Erfahrung zur Führung der Yacht besitzen. Ein Funkschein ist nur erforderlich, wenn die Yacht mit einem Funkgerät ausgerüstet ist.
Der Chartergast verpflichtet sich zur Einhaltung der vorgenannten gesetzlichen Vorgaben durch sich und die gesamte Besatzung und übernimmt persönlich die Haftung bei Verstößen gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Der Chartergast stellt Ankomst ausdrücklich insoweit von einer Haftung frei. Die Benutzung der Funkanlage in Seenotfällen bleibt davon unberührt

§5.Zahlung, Rücktritt, Kündigung
Die Anzahlung des Charterpreises (30%) ist mit der Buchung fällig, die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Törnbeginn zu zahlen. Ankomst bestätigt die Zahlungseingänge per Mail. Bei verspätetem Eingang der Anzahlung kann Ankomst vom Vertrag zurücktreten.

Bei schriftlicher Annullierung durch den Kunden kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Ansprüche verlangt werden. In der Regel betragen diese Kosten bei vereinbarter Übergabe:
33 % bei Stornierung bis 50 Tage vorher
100% bei Stornierung ab 50 Tagen vorher.

Gelingt es Ankomst, die Yacht ansonsten für den kompletten Zeitraum und die gleichen Konditionen zu vermieten, werden die eingezahlten Beträge abzüglich einer Kostenpauschale von 15 % (vom Charterpreis) erstattet.
Es steht dem Chartergast frei, einen Ersatz-Chartergast zu stellen, der den Vertrag übernimmt.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Charterpreis verbleibt bei Ankomst auch bei Nichtnutzung.
Wünscht der Chartergast eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach Dispositionsmöglichkeit von Ankomst erfolgen. 
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie Krieg, Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen berechtigen beide Teile zur Kündigung. Hochwasser, Trockenheit oder ähnliche Gründe berechtigen nicht zur Kündigung. 


§6. Versicherung
Die Yacht ist wie folgt versichert:
gesetzliche Haftpflicht: 2,5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden.

Vollkasko mit 1.500,00 EUR Selbstbeteiligung je Schadensfall. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Der Chartergast haftet für alle von der Versicherung  nicht ersetzten Schäden, sofern eigene Verschulden oder eine Verschulden von Mitgliedern der Crew gegeben sind. Die Haftung erstreckt sich auch auf leichte Fahrlässigkeit.
Nicht versichert sind die persönlichen Gegenstände der Chartergäste und der Crew.
Die Versicherung bzw. Ankomst haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen. Ansprüche aus Schäden, die dem Chartergast oder der Crew während der Nutzung durch das Boot oder das Zubehör oder im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen, sind ausgeschlossen.
Handelt der Chartergast grob fahrlässig, haftet er und nicht die Versicherung. Die Haftung umfasst auch etwaige Schäden auf Seiten von Ankomst durch Ausfall von Nachfolgetörns. 
Wir empfehlen eine Kautions- und Charterausfallversicherung abzuschließen.


§7. Kaution
Spätestens bei Beginn des Charterzeitraumes hinterlegt der Chartergast bei Ankomst eine Kaution durch Überweisung bis 1 Woche vor Fahrtantritt. Ankomst ist berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für durch den Chartergast schuldhaft verursachte Schäden und Verluste, die durch die Kasko-Versicherung nicht gedeckt sind und nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch der Yacht entstanden sind (Abnutzung), vorbehaltlich späterer Abrechnung zu bezahlen. Die Kaution wird bei mängelfreier Rückgabe der Yacht und Ausrüstung gemäß dem Rückgabeprotokoll unverzüglich, spätestens im Laufe einer Woche zurückerstattet.
Bei Beschädigungen, deren Höhe am Tage der Rückgabe nicht feststellbar ist, wird die gesamte Kaution solange einbehalten, bis die Schadenfeststellungen abgeschlossen sind und feststeht, dass der Chartergast keine Ersatzpflicht trifft. Durch Hinterlegung der Kaution werden weitergehende Ersatzansprüche von Ankomst nicht ausgeschlossen wie zB Charterausfall. Etwaige, nicht durch die Kaution gedeckte Kosten sind Ankomst unverzüglich zu ersetzen.


§8. Pflichten von Ankomst 
1. Die gebuchte Yacht wird dem Chartergast sauber, see- und segeltüchtig sowie vollgetankt übergeben.
Kann die gebuchte Yacht zum vereinbarten Termin nicht übergeben werden (zB wegen Havarie, Seeuntüchtigkeit infolge Unfalls bei der Vorcharter etc.), kann eine gleichwertige Ersatzyacht gestellt werden. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Die Übergabe erfolgt zu dem im Chartervertrag vereinbarten Zeitpunkt (in der Regel Freitags / Montags ab 14 Uhr, die genaue zeitliche Abstimmung erfolgt telefonisch).  Der Zeitpunkt der Übernahme der Yacht durch den Chartergast kann sich auf Grund von Reparatur- oder sonstigen Arbeiten verschieben, eine Zeitdifferenz von bis zu 6 Stunden gilt hierbei als vereinbart.
Ankomst haftet nicht für an Bord vergessene Gegenstände sowie entstandene Schäden an Wertgegenständen (Notebooks, Kameras etc) durch Wasser.


§9.Der Chartergast verpflichtet sich wie folgt:
Die Grundsätze der guten Seemannschaft für bestmögliche Sicherheit einzuhalten, sich vor Törnbeginn über die Gegebenheiten des Reviers eingehend zu informieren. Der Skipper verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Führung einer Yacht. Ist der Chartergast oder Skipper nicht im Besitz zum Zeitpunkt der Charter seitens des Gesetzgebers 
Vorgeschriebene amtliche Befähigungsnachweise (Bootsführerschein, Funkzeugnis etc.) für das Führen der Yacht, behält sich Ankomst vor, die Übergabe der Yacht bei Einbehalt des Charterpreises zu verweigern oder einen Skipper im Besitz zu nehmen und auf Kosten des Chartergastes zu stellen. 
Weiterhin sind die gesetzlichen Bestimmungen des Gastlandes zu beachten und An- und Abmeldungen beim Hafenmeister vorzunehmen.
Schiffszustand und Vollständigkeit von Inventar und Ausrüstung bei Übergabe und Rückgabe zu überprüfen (Checkliste)
Beanstandungen der Yacht unverzüglich bei Übergabe in der Marina melden und im Übergabe-Protokoll zu vermerken. Nachträgliche Reklamationen werden ausgeschlossen. Die Segel sind bei Übernahme zu prüfen. Nachträglich festgestellte Schäden hat der Chartergast zu ersetzen, es wird vermutet, dass das Segel in einem einwandfreien Zustand übergeben wurde, da sonstige Schadensfeststellungen nicht möglich sind. Offensichtliche Verschleißschäden wie offene Nähte gehen jedoch zu Lasten von Ankomst. 
Weiterhin das Logbuch in einfacher Form zu führen,
Die Yacht und Ausrüstung sorgfältig behandeln, die Yacht nur mit Bootschuhen betreten, keine Veränderungen am Schiff oder der Ausrüstung vornehmen.
Bei angesagten Windstärken ab 6 Bft den schützenden Hafen nicht zu verlassen, für Motoryachten gilt dies schon ab 5 Bft.  
Die Yacht ist bei Rückgabe am vereinbarten Ort und Zeitpunkt in einwandfreiem, gereinigtem, ordentlichem, aufgeklartem und vollgetanktem Zustand zurückzugeben.
Für eine reibungslose Rückgabe ist es erforderlich bereits am Vorabend des Rückgabetages den Heimathafen anzulaufen.
Bei Schäden, Kollisionen, Havarien und sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen ist sofort eine Nachricht zu senden, ohne Absprache keine Vereinbarungen über Abschlepp- und Bergekosten zu treffen. Bei Schäden an Personen oder Schiff eine Niederschrift anzufertigen mit Gegenbestätigung des Hafenmeisters, Arztes, Polizei.
Gegebenenfalls zum Stützpunkt zurückkehren, um eine Reparatur zu ermöglichen
Unter Deck nicht zu rauchen.
Die Yacht darf nicht mit mehr Personen belegen, als zugelassen sind.


§ 10.Reparaturen und Motoren- und Bilgenüberwachung
Notwendige Reparaturen haben der Chartergast – soweit möglich und nur nach telefonischer Absprache mit Ankomst sofort durchführen oder durchführen lassen. Ausgetauschte Teile sind in jedem Fall aufzubewahren. Soweit es sich um normalen Verschleiß handelt, werden die Kosten bei Vorlage der quittierten Rechnung von Ankomst erstattet. Einen Entschädigungsanspruch für etwaigen Zeitausfall kann der Chartergast nicht geltend machen.
Der Ölstand, der Kühlwasserstand und die Bilgen sind täglich, der Austritt des Kühlwassers läuft und zu prüfen. Die Temperaturanzeige des Motors muss bei laufendem Betrieb überwacht werden. Durch den Chartergast schuldhaft verursachte Schäden, die durch Trockenlaufen des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Chartergastes. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Kränkung nicht benutzt werden, da der Motor dann kein Wasser und Öl bekommt.


§11. Rücktritt und Minderung des Charterpreises bei verspäteter Übergabe oder Mängeln
Wird die Yacht oder zumindest eine gleichwertige Ersatzyacht nicht rechtzeitig zum im Chartervertrag vereinbarten Termin von Ankomst zur Verfügung gestellt, so kann der Chartergast frühestens 48 Stunden danach nach vollständiger Erstattung aller geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurücktreten.
Tritt der Chartergast nicht vom Vertrag zurück, so behält er Anspruch auf Erstattung der anteiligen Chartergebühr für die Zeit, um die das Schiff später übergeben wird.
Gelingt die Bereitstellung eines Ersatzschiffes nicht, so werden dem Chartergast alle geleisteten Zahlungen aus diesem Vertrag zurückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche wie zB die Erstattung von Reise-, Übernachtungskosten und Reiseversicherungsprämien sind ausgeschlossen.
Schäden an Yacht und Ausrüstung, die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht weiterhin im zumutbaren Rahmen ermöglichen, berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt.


§12. Verpflichtung im Schadensfall und Haftung Haftung von Ankomst     
1. Ankomst haftet dem Chartergast nur für Schäden, die infolge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Ankomst entstehen.

Ankomst übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Seekarten, die Anzeigegenauigkeit und Funktion der Instrumente und die Leistung des Kühlschranks, Echolots und Bugstrahlruders keine Gewähr.
Ansprüche des Chartergastes, infolge Nichtbenutzbarkeit der Yacht wegen Schäden oder Totalausfall, welche durch den Chartergast oder einen Dritten während der Charterzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.

§13. Haftung des Chartergastes
Für alle Handlungen und Unterlassungen des Chartergastes, für die Ankomst von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Chartergast Ankomst von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten aus Rechtsverfolgungen, im In- und Ausland frei.
Der Chartergast übernimmt die Yacht in eigener Verantwortung.
Kosten für etwaige Folgeschäden, die der Chartergast verursacht hat, wie Charterausfall trägt der Chartergast in voller Höhe. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Chartergast zu tragen. Ankomst empfiehlt dem Chartergast den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung und Folgeschadenversicherung, entsprechende Versicherungsunterlagen liegen dem Chartervertrag bei.
Der Chartergast ist verpflichtet, jeden Schaden der Yacht oder der Ausrüstung, oder der zur Seeuntauglichkeit der Yacht führt, unverzüglich anzumelden.
Tritt nach Übernahme des Schiffes durch den Chartergast während der Charterzeit ein Schaden ein, der geeignet ist, die Fahrt ganz oder teilweise unmöglich zu machen, so hat der Chartergast keinerlei Ansprüche gegen Ankomst, wenn es sich um einen Fall höherer Gewalt (insbesondere Witterungseinflüsse) oder um Drittverschulden handelt. Liegt ein Verschleißschaden oder ein sonstiger bei Übernahme durch den Chartergast nicht erkannter Schaden an Rumpf, Takelage oder Maschine vor, so hat der Chartergast Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Chartergebühr für die Tage, die die Yacht nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche
(insbesondere Reise-, Übernachtungskosten, Schmerzensgeld, Ersatz für entgangene Urlaubstage u.ä.) sind ausgeschlossen.

Bei allen sonstigen Schäden veranlasst der Chartergast unverzüglich die Schadensbehebung. Soweit es sich nur um normalen Verschleiß handelt, werden die Ausgaben von Ankomst bei Vorlage einer quittierten Rechnung erstattet. Der Beleg muss als Rechnungsempfänger  Ankomst, den Namen des Schiffes, die Art der Arbeit, das Material, den Rechnungsendbetrag und ggf. den Nettopreis und die Umsatzsteuer enthalten.
Grundsätzlich bedürfen Reparaturen, die den vorbezeichneten Schadensbetrag übersteigen, einer ausdrücklichen Zustimmung von Ankomst. Ausgetauschte beschädigte Teile sind aufzuheben und an einen Ankomst auszuhändigen.

Bei Schäden am Schiff oder bei Personenschäden fertigt der Chartergast eine umfassende Niederschrift über diese Schäden an und sorgt für eine schriftliche Gegenbestätigung durch den Hafenkapitän, einen Arzt, Sachverständigen oder einen sonstigen Zeugen. Der Chartergast ist für die entsprechenden Logbucheintragungen verantwortlich.

Ankomst ist bei Havarie, vorhersehbarer Verspätung, Verlust, Manövrierunfähigkeit, Beschlagnahme oder Behinderung des Schiffes durch Behörden oder Außenstehende unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Diebstahl der Yacht oder eines Ausrüstungsgegenstandes hat der Chartergast Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Chartergast hat dafür gesorgt, dass Nachrichten mit Reparaturanweisungen ihn erreichen können. Unterlässt der Chartergast die umgehende Anzeige eines anzeigepflichtigen Schadens der Yacht, so erlischt ein etwaiger Anspruch des Chartergastes auf Rückzahlung der geleisteten Kaution sowie Rückerstattung anteiliger Chartergebühren.

Eventuelle Regressansprüche aus der Yachtcharter sind spätestens 14 Tage nach Beendigung der Charter per eingeschriebenem Brief an Ankomst geltend zu machen. Verspätet geltend gemachte Ansprüche werden ausgeschlossen. Der Schaden und das Schadenereignis müssen dem Beauftragten von Ankomst bei Übergabe der Yacht angegeben werden und im Rückgabeprotokoll festgehalten werden.

Schadenersatzansprüche des Chartergastes werden bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Chartergebühr beschränkt. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Ankomst oder einer seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Ankomst haftet nicht bei Krieg, Streik, Aufruhr, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Sperrung von Fahrgewässern u.ä.


§12 Übergabe des Schiffes 
Dem Chartergast wird das Schiff vollgetankt, mit einer vollen Reserveflasche sowie einer offenen Gasflasche übergeben. Ordnungsgemäßer Schiffszustand, vollständige Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste bzw. eines Ausrüstungsverzeichnisses vom Chartergast überprüft und durch seine Unterschrift bestätigt.
Die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Schiffszustand umfasst alle sichtbaren Schäden am Schiff, dessen Zubehör und Ausrüstung. Sind Schäden an diesen Teilen vorhanden, so sind diese bei Übernahme vom Chartergast schriftlich auf der Checkliste festzuhalten und von Ankomst gegenzuzeichnen. 
Liegt eine schriftliche und gegengezeichnete Schadensliste nicht vor oder wird diese nicht erstellt, trägt der Chartergast die Beweise dafür, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit entstanden ist.
Schäden an der Yacht und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit der Yacht nicht beeinträchtigen und die Nutzung der Yacht erlauben, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.


13. Rücknahme
Nach Beendigung der Charter übergibt der Chartergast eine Ankomst das aufgetankte Schiff mit einer verschlossenen und einer offenen Gasflasche in grundgereinigtem Zustand (innen und außen). Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung von Ankomst nicht möglich. Bis zur Rückgabe der Yacht gilt jedoch der Chartervertrag als verlängert.
Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind nach der Rückgabe sofort anzumelden. Insbesondere sind jede Art von Grundberührungen zu melden. Werden Schäden am Schiff, dessen Zubehör und Ausrüstung bei Rückgabe nicht angezeigt und von Ankomst erst später, festgestellt, trägt der Chartergast die Beweise dafür, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist.
Selbstverschuldete verspätete Rückgabe und Kosten für die Rücküberführung des Schiffes führen zu Ersatzansprüchen seitens Ankomst. Meteorologische Ereignisse müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert werden. Der Chartergast haftet für Schäden oder Kosten, die Ankomst oder Dritte, zB spätere Crews, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Ankomst ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Charterer geltend zu machen.
Eine Toilettenverstopfung wird mit EUR 750 berechnet.
Für Handlungen und Unterlassungen seitens des Chartergastes, für die Ankomst von dritter Seite in Anspruch genommen wird, hält der Chartergast Ankomst frei. Kann das Schiff aufgrund seines Zustandes nicht rechtzeitig dem nachfolgenden Chartergast übergeben werden, so haftet der Chartergast.


§14 Sonstige
Bei Fehlern bei der Berechnung des Charterpreises und der Extras haben der Chartergast und Ankomst das Recht und die Pflicht, den Vertrag gemäß gültigem Recht und den Preis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit berührt wird.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Ankomst wirksam. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, die unwirksame Regelung durch diese möglichst bald wirksamen Regelungen zu ersetzen.


Gerichtsstand
Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts. Gerichtsstand- und Ort ist Rostock Stand: 1.3. 2026